Rücktrittsrecht und Kündigungsrecht im neuen Kreditgesetz
Das neue EU-weite Kreditgesetz ist bereits seit dem 10. Juni 2010 in Kraft und bietet einige neue interessante Änderungen. Die Rechte der Kreditnehmer sollten damit gestärkt werden. Das Rücktritts und Kündigungsrecht wurde erweitert. Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen möglich, die Kündigung innerhalb von einem Monat, und das ohne Angabe von Gründen. Doch auch die Bonität des Kreditnehmers soll vor der Kreditvergabe viel stärker und sorgfältiger unter die Lupe genommen werden als bisher.
Einerseits wird es damit für viele Leute noch schwerer einen Kredit bei einer Bank zu erhalten, andererseits soll der Kreditnehmer damit auch besser vor sich selbst und seinen Wünschen geschützt werden. Neben der verbesserten Bonität für einen Kredit kann sich der Kreditnehmer aber auch über die erhöhten Informationspflichten der Banken erfreuen. Der effektive Zinssatz (Zinssatz inkl. Kosten und Gebühren) und der Gesamtbetrag (Kreditsumme plus Kosten) muss vor dem Abschluss gründlich offengelegt werden.