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Zwischenkredit

Zwischenkredite werden in Anspruch genommen wenn zugesagte aber noch nicht auszahlungsreife Hypothekendarlehen, oder angesparte aber noch nicht auszahlungsreife Bausparverträge schon dringend benötigt werden. Die Höhe richtet sich daher nach Hypothek oder der Bausparsumme des Bausparvertrages.

Ein variabler Zinssatz und eine ordentliche Bearbeitungsgebühr sind ganz typisch für so einen Zwischenkredit. Als Sicherheit verlangt das Kreditinstitut gerne die Abtretung des Anspruches an die Hypothekenbank auf Darlehensauszahlung, das Grundpfandrecht, oder die Rechte und Ansprüche aus einem Bausparvertrag.

Auch die Bonität wird vor einer möglichen Zwischenkreditzusage einer genauen Prüfung unterzogen. Zuerst die Bonität des Kreditnehmers. Und dann auch noch die Bonität aller am Bau beteiligten Unternehmen. Eine solide Durchfinanzierung der Kostenvoranschläge wird daher vom Kreditinstitut vorausgesetzt. Das verspricht eine gewisse Garantie damit der Zwischenkredit auch abgelöst werden kann.


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