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Kredit: Wann Zwangsmassnahmen gegen Kreditnehmer einleiten?

Zahlt man als Kreditkunde seine Raten nicht mehr zurück, so wird das betroffene Kreditinstitut diese besondere Situation nicht einfach mit einem lässigen Achselzucken hinnehmen. Zuerst stellt sich für das Kreditinstitut die Frage ob der Kreditkunde seinen Kredit nicht mehr zurückzahlen kann oder nicht mehr zurückzahlen will.

Die Frage beantwortet sich dann wenn die Bank die Kooperationsbereitschaft seines Kunden einmal genauer in das Visier nimmt. Unkooperative Kunden haben nämlich meist viel zu verbergen. In der Regel Geld und Wertsachen. Daher wird das Kreditinstitut davon ausgehen dass unkooperative Kunden ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen wollen.

Bei kooperativen Kunden die wirklich kein Geld und keine Wertsachen mehr auf der Seite haben, wird man allerdings von Zwangsmassnahmen absehen. Zwangsmassnahmen kosten nämlichen viel Geld und machen daher nur dann Sinn wenn sich das Kreditinstitut wirklich ausreichende Zahlungen vom Kreditnehmer erwarten kann. Ausserdem müssen alle Zwangsmassnahmen unbedingt rechtlich gedeckt sein.


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